Eltern-Kind-Kuren sind eine Sonderform der stationären medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht. Vergleichbare Leistungen bestehen auch für Beamte bzw. privat Versicherte als so genannte Sanatoriumskur. Ein Anspruch besteht auch für privat Versicherte im Basistarif. Die Maßnahme ist auch als Mutter- oder Vater-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich. – So lässt sich der Alltag einmal ganz vergessen.