Um eine unbillige Ungleichbehandlung der Marktteilnehmer zu vermeiden, ist die NBG rechtlich dazu verpflichtet, nicht nur die Borkumer Familien im Blick zu haben, die derzeit Pächter sind, sondern auch solche Borkumer Familien in den Blick zu nehmen, die ggf. Pächter werden wollen. Das entsprechende Instrument ist die Durchführung eines Wettbewerbs um die Pachtflächen. Zudem darf der Verpächter die Verträge nicht dauerhaft einem (erneuten) Wettbewerb entziehen, weswegen eine maximale Laufzeit von 20 Jahren angenommen wird. Genau diese Laufzeit will die NBG im Interesse der Pächter voll ausschöpfen, kann aber zugleich nicht darüber hinausgehen.
In dem Wettbewerb sollen insbesondere Borkumer zeigen, was für sie der Kern der Milchbudentradition ist. Dieses Vorgehen hat den Ursprung gerade in der Absicht, den Charakter unserer Insel bestmöglich erlebbar zu machen. Das heißt klar die Einzigartigkeit Borkums in den Mittelpunkt zu rücken. Wie kann das besser gelingen als durch die Einbeziehung möglichst vieler Borkumer selbst?
Um Fehlinformationen vorzubeugen, sind hier alle in den Printmedien erschienenen Artikel und Stellungnahmen zu dem Thema „Neuausschreibung der Milchbuden-Pachtverträge“ von Seiten der NBG aufgeführt.
Sollten dennoch Unklarheiten entstehen, können Sie sich gerne direkt bei uns telefonisch oder per E-Mail melden.